Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. WETTERKLAUSEL

Bei Außenveranstaltungen ist je nach Witterung ein Sonnen-, Regenschutz zu stellen. Gagenabzug wegen der Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung aufgrund der Wetterlage ist nicht zulässig.

2. SONSTIGE PFLICHTEN

Der Auftraggeber stellt sicher, dass an dem vereinbarten Ort der Aufbau der Attraktionen möglich ist. Die Zufahrt zum Auf- und Abbau sowie zum Be- und Entladen in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes muss ohne Schwierigkeiten möglich sein.

3. AUFTRITT

Der Auftragnehmer ist in der Ausgestaltung und Darbietung des Programms frei. Art und Charakter der Darbietung sind dem Auftraggeber bekannt. Künstlerischen Weisungen des Auftraggebers oder eines Dritten unterliegt der Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber trägt Sorge für saubere, ordentliche, der Jahreszeit entsprechend beheizte Umkleideräume mit Spiegel.

4. STROMVERSORGUNG 

Der Auftraggeber trägt Sorge für eine technisch einwandfreie Stromversorgung, entweder mit 2 x 230 V (Wechselstrom) oder 1 x 380 V (Starkstrom).

5. MITSCHNITT

Der Auftraggeber und andere Personen dürfen ohne Zustimmung der Künstler von Darbietungen keinen Mitschnitt auf Ton- und Bildträgern, insbesondere Videoaufzeichnungen und Fotos vornehmen oder Film- oder Fernsehaufzeichnungen durchführen oder durchführen lassen.

6. KONVENTIONALSTRAFE

Als Konventionalstrafe wird gegenseitig für den Fall der schuldhaften Vertragsverletzung das laut dem Vertrag zu zahlende Entgelt vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche sind damit ausgeschlossen, mit Ausnahme etwaiger dem Auftragnehmer durch die Vertragsverletzung entstandenen Reisekosten und Reisespesen.

7. RISIKO

Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber. Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet die Veranstaltung durchzuführen.

8. HAFTUNG

Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Schäden an den gemieteten Gegenständen oder deren Verlust. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten durch den Hersteller, bei Verlust oder völliger Unbrauchbarkeit der Wiederbeschaffungspreis der Gegenstände in Rechnung gestellt. Die Gegenstände sind wenn eine Betreuung durch uns stattfindet haftpflichtversichert. Die Benutzung unserer Eventmodule erfolgt auf eigene Gefahr.

9. KRANKHEIT

Kann der vom Auftragnehmer einzusetzende Künstler infolge von Krankheit die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Auf Anforderung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Erkrankung durch ärztliches Attest innerhalb einer Woche nachzureichen. Ein Ersatztermin kommt nur durch eine ausdrückliche neue Vereinbarung zustande.

10. MEDIENEINSATZ

Sofern der von dem Auftragnehmer einzusetzende Künstler für den Termin seines Auftritts eine Verpflichtung bei Film, Funk oder Fernsehen benennt, ist der Auftraggeber verpflichtet diesen Künstler zu dem genannten Zwecke aus diesem Vertrag zu entlassen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber dieses spätestens drei Tage vor dem in diesem Vertrag festgelegten Auftrittszeitpunkt anzuzeigen. Zu einer Ersatzveranstaltung zu den Konditionen dieses Vertrages ist der Auftragnehmer verpflichtet. Zeitpunkt und Ort einer Ersatzveranstaltung können nur in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt werden.

11. TERMINVERLEGUNG

Eine Terminverlegung ist grundsätzlich nur mit der Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Falls der Auftraggeber den Termin mit der Zustimmung des Auftragnehmers verlegt und die Verlegung bis 10 Tage vor Auftrittdatum geschieht, fallen nur administrative Kosten in Höhe von 80,00 € an. Eine spätere Verlegung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

12. GAGE

Die Gage ist unmittelbar vor der Veranstaltung an den Auftragnehmer oder von ihm bevollmächtige Person in Bargeld auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, irgendwelche Abzüge vorzunehmen. Schecks werden nicht akzeptiert.

13. STEUER

Der Auftragnehmer kommt für seine Steuern selbst auf. Bei Verpflichtung von ausländischen Künstlern geht die Ausländersteuer zu Lasten des Auftraggebers.

14. GAGENGEHEIMNIS

Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Entgelt zu geben, es sei denn, er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Bei Zuwiderhandlungen zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die vereinbarte Konventionalstrafe.

15. RECHTSBEZIEHUNGEN

Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen deutschem Recht. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen hierdurch nicht berührt. Ist der Vertrag in eine Fremdsprache übertragen worden, so ist bei Streitigkeiten ausschließlich der deutsche Vertragstext maßgebend. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Vorschriften des BGB.

16. NEBENABREDEN & STREITIGKEITEN

Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Streichungen im Vertrag und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht zulässig und gelten als nicht erfolgt. Punkt 14 kann nicht gestrichen werden.

17. GERICHTSSTAND

Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird das am Wohnsitz des Auftragnehmers zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart, soweit

a) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

b) Der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

c) Der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne der §§ 1 und 4 HGB oder eine im § 38, Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.

18. SPEISEN UND GETRÄNKE

Speisen und Getränke für die Künstler und Personal Begleitung sind in Maßen frei (bis ca. 20,00€ pro Person, lt. Preisaushang des Auftraggebers).

19. GEBÜHREN UND BEWILLIGUNGEN

GEMA oder ähnliche Gebühren, sowie Darbietungs- und Tanzbewilligungen sind Angelegenheit des Auftraggebers. Findet die Veranstaltung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland statt, trägt der Auftraggeber Sorge für sämtliche erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen des Auftragnehmers und dessen Künstler. Er verpflichtet sich, die o.g. Bewilligungen dem Auftragnehmer vor Abreise zukommen zu lassen.

gez. Creativ Entertainment - Events  Rudolf Klotz